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Nicht zu sehen, nicht zu riechen, nicht zu schmecken – Vorbereitung auf besondere Gefahren

Um noch effizienter auf evtl. Einsätze mit Gefahren, wie z. B. Unglücken mit Gefahrstoffen agieren zu können, fand im Technischen Hilfswerk (THW) Ortsverband (OV) Düsseldorf die Bereichsausbildung CBRN statt. Unter CBRN versteht man chemischen (C), biologischen (B), radiologischen (R) und nuklearen (N) Gefahren. Sieben Helfer*innen des THW OV Düsseldorf sowie ein Helfer aus dem THW OV Heiligenhaus/Wülfrath nahmen an der Ausbildungsveranstaltung teil.

Foto: THW / Jürgen Truckenmüller

An zwei Wochenenden wurden die Helfer*innen im Umgang und dem Verhalten bei CBRN Gefahren geschult. 

Der Schutz vor diesen Gefahren, die Definition, Wirkung, Eigenschaften, die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, Einsatzmaßnahmen- und Durchführung waren nur einige der Themen, die auf dem Ausbildungsplan standen.

Neben dem Theoretischen konnten die Helfer*innen das Erlernte direkt in die Praxis umsetzen. 

Ein besonderes Augenmerk lag hierbei auf dem Umgang mit der Schutzausrüstung. Das fachgerechte An- und Ablegen der Schutzbekleidung wurde intensiv geübt. Gerade beim Entkleiden muss mit größter Sorgfalt gearbeitet werden, damit keine Verunreinigungen, die auf der Schutzbekleidung sind, weitergetragen werden.

In mehreren Übungsszenario galt es, einen Notdekontaminationsplatz aufzubauen und zu betreiben. Ziel der Übungen war es, die Besonderheiten der verschiedenen Gefahrenlagen anschaulich zu machen und zu verinnerlichen.

Geübt wurde das Aufspüren einer Strahlenquelle mit Hilfe der im THW vorhandenen Messausstattung, der Einsatz bei einer Tierseuchenlage sowie ein Unfall mit einem Lkw mit Gefahrgut.

Einsätze, die solch spezielle Gefahren bergen, zeigten sich in der Vergangenheit immer wieder. Hier sei beispielhaft die Hochwasserkatastrophe im Südwesten Nordrhein-Westfalens zu erwähnen.

Sebastian Kuhlmann, der durch die gesamte Bereichsausbildung führte, zeigt sich zuversichtlich, „dass die ausgebildeten Helfer*innen für zukünftige Einsatzlagen gewappnet sind“.


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