THW und Arbeitgeber

In Deutschland werden große Teile des Katastrophen- und Zivilschutzes über den Ehrenamtlichen Dienst realisiert. Beim THW sind es rund 80.000 Helferinnen und Helfer, die ehrenamtlich neben ihrem Beruf und ihrer Familie technische Hilfe leisten.

Dieses Engagement ist nur möglich, wenn auch der Arbeitgeber hinter den Helferinnen und Helfern steht. Zahlreiche Unternehmen in Deutschland fördern die Arbeit des THW. Sie wissen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ehrenamtliche Verantwortung tragen und Verständnis für die Anforderungen im Einsatz sowie bei Ausbildungen zeigen. Die Unternehmen tragen damit eine Mitverantwortung für den Katastrophen- und Zivilschutz in Deutschland.

Natürlich sollen beiden Seiten, also Arbeitgebern und Arbeitnehmern keine Nachteile durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Dem Arbeitgeber wird auf Antrag, der durch den Einsatz oder Ausbildung, seiner Mitarbeiter entstandene Lohnausfall (Lohnfortzahlung) inklusive aller Sonderleistungen erstattet. Das Unternehmen selbst profitiert auch von der Zusammenarbeit mit dem THW:

  • Ehrenamtsfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber für motivierte Mitarbeiter.
  • Als Partner des THW leisten die Unternehmen einen wichtigen Beitrag für die Gefahrenabwehr in ihrer Region.
  • Unternehmen können ihr Engagement positiv für ihr Image und ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.
  • Helfer im THW erwerben Schlüsselqualifikationen von denen Ihr Unternehmen profitiert.
  • Mit Teamgeist, Kreativität und verlässlichem Engagement bewähren sich THW Helferinnen und Helfer im Einsatz und am Arbeitsplatz.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.

Volker Münchow, Ortsbeauftragter

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Muss ich meinen Mitarbeiter für Einsätze und Ausbildung freistellen?

Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter für THW – Tätigkeiten freizustellen.
 
Wie kann ich in diesem Fall mit meinem Mitarbeiter planen?

Für Ausbildungen und Lehrgänge werden die Diensttermine lange vorher per Dienstplan bekannt gegeben. So können diese in Schichtplänen o. ä. berücksichtigt werden. Einsätze sind naturgemäß nicht planbar.
 
Wie werde ich bei Einsätzen über das Nichterscheinen meine/ -s Arbeitnehmer/ -in informiert?

Der THW Ortsverband Stab übernimmt die Abmeldung frühzeitig, telefonisch bei den Arbeitgebern. Dies geschieht, um die Helfer/ -in während des Einsatzes zu entlasten. Dem THW ist daran gelegen, den betrieblichen und organisatorischen Belangen der Arbeitgeber soweit wie möglich entgegenzukommen. Sollten daher begründete und dringende betriebliche Erfordernisse dem Einsatz entgegenstehen, so werden wir     – sofern der Einsatzerfolg nicht gefährdet wird – von einer Heranziehung der Helfer/ -in bzw. des Helfers möglichst absehen.
 
Hat mein Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Ja. Dem Mitarbeiter ist der Arbeitslohn so weiterzuzahlen, als wenn er zur Arbeit erschienen wäre.
 
Bekomme ich das Geld wieder?

Ja. Privaten Arbeitgebern wird der Arbeitslohn einschließlich der Sozialabgaben auf Antrag erstattet. Der Antrag wird Ihnen automatisch zugesandt.
 
Habe ich denn überhaupt irgendwas von der THW-Mitwirkung meiner Mitarbeiterin bzw. meines Mitarbeiters?


Natürlich. Ihr Mitarbeiter erwirbt beim THW Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch für Sie wertvoll sind. Fachausbildungen, Führungsausbildungen, soziale Fähigkeiten und Teamwork gehören dazu.
 
Wo ist das alles rechtlich geregelt?


Die Mitwirkung im THW ist im THW-Helferrechtsgesetz (THW-HelfRG) geregelt. Muss ich meinen Mitarbeiter für Einsätze und Ausbildung freistellen? Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter für THW – Tätigkeiten freizustellen.