Das THW anfordern

Das THW verfügt über einen „technischen Baukasten“, der für eine Reihe von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit fachkundigen Einsatzkräften aus dem gesamten, bundesweiten Einsatzpotenzial bereithält. Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.

 

Ist es nicht ganz so eilig, können die Anforderer auch zunächst die einsatztaktischen Möglichkeiten mit den THW-Verantwortlichen besprechen. In beiden Fällen steht der nächstgelegene Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die örtlich zuständige Geschäftsstelle zur Verfügung. Der THW-Ortsbeauftragte ist der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen und Einsatzanforderungen an das THW werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an.

Kontakt

Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen beziehungsweise Sonderbehörden die Hilfe bei der Regionalstelle, als Ansprechpartner auf regionaler Ebene, anfordern.

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Wer führt im Einsatz?

 

Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen. In der Regel wird dies der Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Das THW ist bundesweit einheitlich organisiert und ein verlässlicher Partner. Auf allen örtlichen Ebenen stehen Ansprechpartner zur Verfügung. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvorgabe in eigener Verantwortlichkeit wahrnehmen, insbesondere in der Bereitstellung und Ablösung von Einsatzkräften.

 

Wer finanziert den Einsatz?

 

Das THW ist als Bundesbehörde nicht gewinnorientiert. Die Anforderer zahlen nur für tatsächlich anfallende Auslagen wie Material oder Fahrtkosten und Lohnausgleich. Nach der THW-Abrechnungsverordnung ist die zuständige Behörde Adressat der Rechnung. Der Anforderer kann die Kostenansprüche an das THW abtreten, das in diesem Fall mit den Begünstigten direkt abrechnet.
Gegebenenfalls verzichtet das THW auf seine Kostenansprüche; zum Beispiel, wenn es an der Einsatztätigkeit ein Ausbildungsinteresse hat.

 

Fachliche Abgrenzung

 

Feuerwehren und andere Organisationen verfügen über örtlich unterschiedliche Möglichkeiten. Manche große Berufsfeuerwehr etwa bewältigt mit ihren Mitteln „nebenbei“ Schadenslagen, die andere Wehren auch mit Unterstützung aus Nachbarorten vor Probleme stellen. Dementsprechend ist auch der Bedarf an Unterstützung durch das THW regional unterschiedlich. Das THW ist mit seinen Einheiten in der örtlichen Gefahrenabwehr auf diese Gegebenheiten eingestellt. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss oder absehbar ist, dass die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Erfahrungsgemäß übertragen Gefahrenabwehrbehörden oder andere Stellen dem THW oft fachlich oder räumlich abgeschlossene Aufgaben, die es hinsichtlich Führung, Taktik, Technik und Logistik eigenständig löst. Dabei setzt das THW in kleineren wie in Großschadenslagen sein Potenzial angepasst an die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.