Helfersprecher (HSp)
Der Helfersprecher ist Vertrauensperson der Helferinnen und Helfer – auch der Junghelferinnen und Junghelfern – und vertritt sie gegenüber dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern. Er steht für die Helferinnen und Helfern in Konfliktsituationen und Unstimmigkeiten ein und kann sie bei schwierigen Entscheidungen unterstützen.
Aber auch in Konflikten zwischen Helferinnen und Helfern selbst, steht der Helfersprecher den Betroffenen zur Seite.
Durch seine Beteiligung in Gremien und Ausschüssen, z.B. der örtlichen Helfervereinigung und der Ortsjugend sowie dem Ortsausschuss kann er die Interessen der Helferschaft in die Weiterentwicklung und Gestaltung des Ortsverbandes einbringen. So kann er sich z.B. bei Themen wie Arbeitsschutz und Personalentwicklung für die Belange und Wünsche der Helferschaft einsetzen und den Ortsbeauftragten hierhingehend beraten. Eine weitere wichtige Aufgabe des Helfersprechers ist das Mitwirken bei grundsätzlichen, das Ehrenamt betreffenden Angelegenheiten des Ortsverbandes wie der Abberufung des Ortsbeauftragten, der Berufung und Abberufung des stellvertretenden Ortsbeauftragten, von Einheitsführerinnen und –Führern und der Jugendbeauftragten.
Neben seiner Vertrauensaufgabe für die Helferschaft steht der Helfersprecher auch dem Ortsbeauftragten zur Verfügung. So ist er Ansprechpartner für den Ortsbeauftragten im Vorfeld von Maßnahmen und Aktionen innerhalb des Ortverbandes. Bei Veranstaltungen kann er im Einvernehmen mit dem Ortsbeauftragten das Ehrenamt des Ortsverbandes vertreten.
Gewählt werden der Helfersprecher und sein Stellvertreter von der Helferschaft. An der Wahl teilnehmen - auch als Kandidatin oder Kandidat - , dürfen alle Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes mit Ausnahme des Ortsbeauftragten, des stellvertretenden Ortsbeauftragten sowie des Ausbildungsbeauftragten.