Stellvertretender Ortsbeauftragter (Stv. OB)

Der stellvertretende Ortsbeauftragte ist Leiter des Ortsverband-Stabes (OV-Stab) bzw. der Leitungs- und Koordinierungsstabes (LuK-Stab) auf Ortsverbandsebene und Abwesenheitsvertreter des Ortsbeauftragten. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr.

Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im Ortsverband sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des Ortsverband Stabes.

Der stellvertretende Ortsbeauftragte

 

  • ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
  • sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des Ortsverbands Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,

    die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht,

 

  • hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.

 

  • ist verantwortlich die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

 

  • die Alarmierung des Leitungs- und Koordinierungsstabes des Ortsverbandes gemäß Alarmordnung sicherstellt,

 

  • die Einsatzbereitschaft der Ortsverbands Einheiten feststellt und meldet,

 

  • Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet,

 

  • die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von Ortsverbands Kräften sicherstellt,

 

  • Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW Leitungs- und Koordierungsstäben aufnimmt,

 

  • entsendet den/die Fachberater i. Auftrag des Ortsbeauftragten,

 

  • die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt,

 

  • die Öffentlichkeitsarbeit auf Ortsverbandsebene initiiert,

 

  • die Ortsverbandslogistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt

 

 

Bei Einsätzen übernimmt der stellvertretende Ortsbeauftragte eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab auf Ortsverbandsebene auf.

Darüber hinaus koordiniert er die Zusammenarbeit zwischen Ortsverband und Jugendgruppe, indem er insbesondere:

  • Kontakt zu Jugendbetreuer und Jugendgruppenleiter hält
  • die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
  • die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer unterstützt.

Stv. Ortsbeauftragter

Andreas Breiden

Untere Industriestraße 26

42579 Heiligenhaus

Telefon:  +49 (0) 20 56 58 50 50

Fax: +49 (0) 20 56 58 50 518

Email:

ov-heiligenhaus(at)thw.de

Funkrufname: HEROS Heiligenhaus 86/92