Beauftragte*r für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)

Die oder der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Neben der Pressearbeit (Print- und TVmedien) und Berichtserstattung (Homepage und soziale Netwerke) aus dem Ortsverband heraus, ist sie auch für den Informationsfluss innerhalb des OV unterstüztend tätig.

Die/der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit pflegt die Kontakte zu den örtlichen Medien und steht diesen für Fragen zum Ortsverband, zu Einsätzen und zu Übungen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Neben der Pressearbeit an sich, wirkt sie/er auch bei der Planung und Umsetzung von Veranstaltungen mit und untertstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. So vertritt die/der BÖ den Ortsverband z.B. auf Vortrags-, Werbe- und Informationsveranstaltungen. Bei Veranstaltungen im eigenen Haus gestaltet sie/er in Abstimmung mit dem Ortsbeauftragten die Themenauswahl und den Ablauf, und übernimmt die Moderation sowie Gästebetreuung.

Aber auch intern hat die/der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle. Sie/Er ist mitunter für den internen Informationsfluss zuständig und kann hier den Ortsbeauftragten sowie die einzelnen Einheiten des Ortsverbandes beratend oder durchführend unterstützen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Motivation der Helferschaft und kann zur Stärkung des Miteinander beitragen. Neben der Helferbindung, ist eine weitere wichtige Aufgabe die Helferwerbung. Dies kann mitunter durch externe Pressearbeit und direkter Ansprache von Interessenten, aber auch durch Veranstaltungen und zielgruppenorientierten Präsentationen in z..B. Schulen stattfinden. Aber auch Aktionen z.B. wie gemeinsame Aktionstage mit der Feuerwehr in den zugehörigen Städten können zur Werbung für das THW durchgeführt werden.

Im Einsatzfall kann die/der BÖ, neben Erfüllung einer Stabsfunktion in dem Leitungs- und Koordinationsstab (LuK), durch den stellvertretenden Ortsbeauftragten für die bild- und textliche Dokumentation in den Einsatz entsandt werden. Daher pflegt die/der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls Kontakte zu den örtlichen Behörden und Organisationen wie Feuerwehr, DRK und der kommunalen Behörde. So kann im Falle eine kurzfristige Einsatzoption der BÖ sowie ein kurzer Kommunikationsweg zwischen den Beteiligten gewährleistet werden. Bei Einsätzen außerhalb des eigenen Ortsverbandes, obliegt die Öffentlichkeitsarbeit dem jeweils zuständigen Ortsverband. Jedoch können die Beauftragen für Öffentlichkeitsarbeit der mitwirkenden Ortsverbände in Absprache Unterstüzung leisten.

Beauftragte*r für Öffentlichkeitsarbeit

n.n.

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